RÄUME

Unsere Gemeinderäume stehen für Ihre privaten Veranstaltungen zur Verfügung. Sofern keine, zu unseren Gemeinden zugehörigen Gruppierungen, Vereine, Kommunen oder Verbände die Örtlichkeiten benötigen, können diese für z.B. Taufen, Hochzeiten oder Geburtstage angemietet werden.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Gemeindeveranstaltungen grundsätzlich Vorrang bei Vermietungen haben. An Silvester stehen unsere Räumlichkeiten grundsätzlich nicht zur Verfügung. Außerdem können wir Ihnen leider keine Vermietung für einen 18. Geburtstag anbieten.

Eine erste Übersicht, ob die von Ihnen gewünschte Räumlichkeit zur Verfügung steht, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.

 

Bitte beachten:

Wegen der Corona-Pandemie stehen unsere Räumlichkeiten aktuell nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Generell gilt für den Mietenden, dass man sich bei www.land.nrw über die geltende Coronaschutzverordnung aufzuklären hat. Dieses sind Grundlage für eine Anmietung. Die Hygienevorgaben, die vom Land NRW vorgeschrieben sind, müssen zwingend eingehalten werden. Bitte erkundigen sich vor der Anmietung beim Kreisgesundheitsamt über die aktuellen Bestimmungen.

voraussichtliche Raumbelegung